Eltern
Eltern sind wichtig!
Was wir uns zur Erziehungspartnerschaft mit Ihnen denken und wie wir sie umsetzen, finden Sie in unserer Konzeption. Der gesetzliche Rahmen zum Thema Eltern liest sich im Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das seit dem 1.08.2008 in Kraft ist, so:
§9 Zusammenarbeit mit den Eltern
(1) Das Personal der Kindertageseinrichtungen sowie Tagesmütter und –väter arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes.
(2) In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Tageseinrichtung gebildet. Das Verfahren über die Zusammensetzung der Gremien und die Geschäftsordnung werden vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt. Die Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.
(3) Die Eltern der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten. Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates.
(4) Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Er ist über wesentliche personelle Veränderungen bei pädagogisch tätigen Kräften zu informieren. Gestaltungshinweise des Elternbeirates hat der Träger angemessen zu berücksichtigen.
(5) Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.
Bei uns im Evangelischen Familienzentrum Hochdahl ist der Rat der Tageseinrichtung ein Rat des Familienzentrums, das heißt, dass dort beide Einrichtungen vertreten sind und gemeinsam die entsprechenden Aufgaben in Angriff nehmen.

