Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche im Rheinland
Artikel 81:
(1) Die Gemeinde ist dafür verantwortlich,dass die Kinder das Wort Gottes hören, im Verständnis des christlichen Glaubens wachsen und lernen, in Verantwortung vor Gott zu leben. Dies geschieht in Elternhaus, Gemeinde und Schule.
(2) Die Gemeinde ermutigt die Eltern, mit ihren Kindern zu beten, ihnen die biblischen Geschichten zu erzählen und mit ihnen am Gemeindeleben teilzunehmen.
(3) Die Gemeinde nimmt ihre Verantwortung durch die Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder, im Kindergottesdienst, durch Kinder-, Konfirmanden- und Jugendarbeit wahr.
(4) Die Gemeinde unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer, die in den Schulen evangelischen Religionsunterricht erteilen. Für diese Aufgabe werden die Lehrerinnen und Lehrer von der Kirche bevollmächtigt.

